Vereine in Rieden am Forggensee

Vereinsnachrichten

Der Ostallgäuer Freiwilligenpass

Die Ostallgäuer engagieren sich ehrenamtlich, tun etwas für andere - für eine Organisation, einen Verein, eine Initiative, ein Projekt oder eine Idee. Sie investieren dafür Zeit, Fähigkeiten, zum Teil auch Geld.

Seit dem 11.01.2008 gibt es den "Ostallgäuer Freiwilligenpass". Er bündelt und bestätigt das ehrenamtliche Engagement und dokumentiert die Fortbildungen der freiwilligen Tätigkeit. Der Freiwillige erhält damit einen Nachweis seiner sozialen Kompetenz. Der Pass soll neben der persönlichen Anerkennung Jugendliche und Arbeitssuchende bei Bewerbungen in Ausbildung und Beruf unterstützen. Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfreude, andere motivieren, überzeugend auftreten, selbstständig organisieren, all das sind Fähigkeiten, die bei der Freiwilligenarbeit täglich trainiert werden. Und davon profitieren neben der Gesellschaft vor allem die Arbeitgeber. Die Jugendlichen müssen wissen, dass sich freiwilliges Engagement auszahlt, dass der Einsatz den Aktiven selbst bereichert und keine sinnlose "Auszeit" ist.

Wo gibt es den Freiwilligenpass, wer erhält ihn?
Alle engagierten Bürger ab dem 14. Lebensjahr aus dem Landkreis Ostallgäu, die sich mindestens 1 Jahr freiwillig engagieren, erhalten den Freiwilligenpass bei ihrer Wohngemeinde.

Welche Unterlagen sind für die Ausstellung notwendig?
Die Ausstellung soll so unbürokratisch wie möglich erfolgen. Mitzubringen ist jedoch ein Passfoto. Ferner genügt die Angabe der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Organisation, in der die Freiwilligenarbeit geleistet wird sowie der Personalien, die im Freiwilligenpass einzutragen sind. Der Pass ist eigenhändig zu unterschreiben.

Bestätigung des Engagements und der Fortbildungen.
Das ehrenamtliche Engagement wird im ausgestellten Freiwilligenpass gebündelt dokumentiert. Das kann z. B. die ehrenamtliche Tätigkeit als Übungsleiter im Verein sein, die aktive Mitgliedschaft bei der Feuerwehr oder bei Wohlfahrtsverbänden, die Tätigkeit als Streitschlichter oder Schulweghelfer in der Schule, Seniorenbetreuung im kirchlichen Bereich usw. Fortbildungen in diesem Bereich werden entweder direkt vom Veranstalter oder der Organisation eingetragen (z. B. Übungsleiterlehrgänge, Steuerseminare, Rhetorikkurse usw.).

Wer bestätigt?
Engagement und zugehörige Fortbildungen bestätigen alle eingetragenen Vereine und Verbände, alle anerkannten Institutionen und öffentlich rechtliche Einrichtungen, in denen freiwilliges Engagement geleistet wird (z. B. Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Gemeinden, Kirchen, Schulen usw.).
Nicht organisierte Gruppen wie z. B. Nachbarschaftshilfe, Besuchsdienste, Selbsthilfegruppen usw. können über die Gemeinde beim Landratsamt die Zulassung beantragen. Hierfür muss die Organisation seit mind. 1 Jahr erfolgreich ehrenamtliche Arbeit nachweisen.

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